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Vortrag über Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag vom 22.01.2015

Standard

Zur grossen Freude des Vorstandes nahmen über 80 Seniorinnen und Senioren im Katholische Pfarreiheim in Sargans am Vortrag über „Patientenverfügung“ und „Vorsorgeauftrag“ unter dem Motto “Ich sage, was mit mir  passiert.” teil.

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Nach der Begrüssung der Anwesenden zeigten die beiden Referenten, Frau Judith Schneider und Herr Toni Bendel von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Sarganserland in einem kleinen Rollenspiel, dass es sehr wichtig ist,  sich frühzeitig mit der eigenen Endlichkeit zu befassen und mit den wichtigen Instrumenten „Patientenverfügung“ und „Vorsorgeauftrag“ zur Selbstbestimmung im Falle einer UrteilsUNfähigkeit zufolge einer schweren Krankheit oder eines Unfalles vorzusorgen.

Im ersten Teil referierte Toni Bendel, Dipl. Sozialarbeiter HFS und Mitglied der KESB Sarganserland, sehr kompetent und umfassend über alle Aspekte der Patientenverfügung und beantworte die Fragen der Anwesenden. Die Präsentation von Toni Bendel kann unter Dokumente heruntergeladen werden.
Auch eine Übersicht über verschiedene Patientenverfügungen kann unter  Dokumente heruntergeladen werden.
Ein beliebtes Vorsorge-Dossier mit Mustern für „Patientenverfügung“ und „Vorsorgeauftrag“ ist im DOCUPASS von Pro Senectute zum Preise von
Fr. 19.– enthalten.
In einer Patientenverfügung bestimmt ein Mensch im Voraus, was gesche­hen soll, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu äussern – zum Beispiel, wenn er nach einem schweren Unfall im Koma liegt, einen Hirnschlag erlitten hat oder vor lauter Schmerzen unfähig ist, einen klaren Gedanken zu fassen. Die Patientenverfügung erleichtert Angehörigen und Ärzten, schwierige Entscheide in schwierigen Zeiten zu treffen. Die Angehörigen werden entlastet, weil sie nicht hin und her überlegen müssen: Was hätte er wohl gewollt? Und das ärztliche Personal fühlt sich sicherer in der Betreuung, weil es weiss, dass sie den tatsäch­lichen Wünschen des Patienten entspricht.

Nach einer kleinen Pause ging Frau Judith Schneider, lic. phil. Pädagogik und Vizepräsidentin KESB Sarganserland, sehr ausführlich und ruhig auf alle wichtigen Punkte des Vorsorgeauftrages ein. Darin können Sie  vorsorglich für den Fall einer UrteilsUNfähigkeit eine Vertrauensperson (am besten jemand aus Ihrem persönlichen Umfeld, mit dem Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen vorher genau besprechen) mit der Personen- und/oder Vermögenssorge res­pektive mit der Rechtsvertretung beauftragen. Mit einem Vorsorgeauftrag schaffen Sie Klarheit darüber, wer für Sie einspringt, wenn Sie selber dazu nicht mehr in der Lage sind. Der Vorsorgeauftrag muss wie ein Testament handschriftlich verfasst oder öffentlich beurkundet werden. Hinterlegt werden kann der Vorsorgeauftrag beim Amtsnotariat St. Gallen, Davidstrasse 27, 9001 St. Gallen. Zudem sollen Sie das Vorhandensein eines Vorsorgeauftrages und der Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt ins Personenregister (Infostar) eintragen lassen.
Die Präsentation von Judith Schneider über den Vorsorgeauftrag kann unter Dokumente heruntergeladen werden.  Unter Dokumente finden Sie auch ein Muster über einen Vorsorgeauftrag. 

Die gelungenen und kompetenten Vorträge der beiden Referenten, Frau Judith Schneider und Herr Toni Bendel wurden mit grossem Applaus verdankt. Gerne hoffen wir, dass sich nun viele Seniorinnen und Senioren daran machen, den eigenen Willen auszudrücken und vom Recht auf Selbstbestimmung im Hinblick auf mögliche schwierige Lebensphasen Gebrauch machen.
Schauen Sie sich die Bilder in der Fotogalerie an.